Ostereierschießen am 20. und 21. April 2025. Infos hier ...
Westernschießen am 17. Mai 2025. Infos ...
Ehrenurkunden warten auf Abholung. Bitte hier schauen ...
Lehrgang nach
§ 32 der
1. Sprengstoffverordnung
Infos ...
Geschäftsadresse:
Schützengilde
St. Sebastianus, Konz
Postfach 1351
54323 Konz
Schiessanlage, Vereinshaus:
Im Jeuchen (zwischen Konz und Niedermennig, nahe Schulzentrum, siehe Anfahrt)
54329 Konz
Rufen Sie uns einfach im Vereinshaus an:
+49 6501 4962 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Besucher seit 2003:
Schießleiter sind berechtigt die verantwortliche Aufsicht beim Schützen vorzunehmen. Schießleiter dürfen auch Schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden.
In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtspersonen beim Schießen vermittelt. Um als Schießleiter tätig zu sein, muss auch der Lehrgang Waffensachkunde absolviert werden.
Der Begriff Schießleiter ist leider nicht detailliert im Waffengesetz geregelt. Mit Schießleiter wird bei uns die verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 11 der AWaffV beim Schießen benannt.
Es handelt sich bei den Personen („Schießleiter“) also um die gesetzlich definierten Aufsichtspersonen.
Auch hier gilt zum Lehrgang analog das Gleiche wie bei der Waffensachkunde.
Der Verein der einen Schießleiter bestellt, hat gegenüber der Behörde nachzuweisen, dass die bestellte Person über die erforderliche Qualifikation verfügt. Diese wird in dem Schießleiter-Lehrgang
vermittelt. Die Vermittlung erfolgt nach den Regeln der DSU als einem nach § 15 WaffG anerkannten Verbandes und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben.
Alle Teilnehmer erhalten ein Handout, das im Lehrgangspreis inbegriffen ist.
Getränke können vor Ort erworben werden.
Kategorie: DSU-Lizenzträger-Lehrgänge Schießleiter
Datum: 21.06.2025
Zeit: 09:00–17:00 Uhr
Ort: Schützengilde St. Sebastianus 1781 e. V. Konz-Karthaus Im Jeuchen 1, 54329 Konz
Referent: Michael Marx. Michael Marx ist Lizenzträger für Sachkunde- und Schießleiterausbildung der DSU: DSU-SKS-0041-2026
Preis: € 100,00
Mögliche Zahlungsarten: Überweisung
Veranstalter: Michael Marx, Schützengilde St. Sebastianus 1781 e. V. Konz-Karthaus Im Jeuchen 1, 54329 Konz
Freie Plätze: ausreichend
Anmeldung über die DSU-Website: hier klicken
Waffensachkunde nach §7 WaffG
Nur für den nichtgewerblichen Gebrauch
Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis.
In diesem dreitägigen Seminar erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.
Wir vermitteln Ihnen gut verständlich die Inhalte des Waffengesetzes anhand einer Power-Point Präsentation, den sicheren Umgang mit Schusswaffen, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze.
In einem umfassenden praktischen Teil erwerben Sie Kenntnisse zur Waffentechnik, Waffenkunde, Munitionskunde und Beschussrecht.
Auf unserem hauseigenen Schießstand trainieren wir gemeinsam die sichere Handhabung diverser, zum sportlichen Schießen zugelassener, Lang- und Kurzwaffen, das richtige Verhalten auf dem Schießstand sowie das treffsichere Schießen selbst.
Voraussetzung zu Teilnahme an dem Kurs:
Alter: 18 Jahre
Gültiger Lichtbildausweis
Mitglied in einem schießsporttreibenden Verein
Anmeldeschluss bis 14 Tage vor Seminar-Beginn
Mit Bestehen der Waffensachkundeprüfung...
erhalten Sie ein behördlich anerkanntes Zeugnis, welches im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit besitzt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple Choice Test ) und einer praktischen Prüfung, bei der die sichere Handhabung der Waffe begutachtet wird. Zum Schluss ist noch die Schießprüfung mit Kurz- und Langwaffe zu absolvieren.
Gleich hier im Anschluss finden Sie die Anmeldung zu nächsten Waffensachkundeausbildung. Einfach ausdrucken, ausfüllen, an die angegebene Adresse senden.
Schießleiterlehrgang & Prüfung
Der Schießleiter-Lehrgang bereitet den Sportschützen darauf vor, als Schießleiter eigenständig und eigenverantwortlich den ordentlichen Schiesssportbetrieb auf genehmigten Schiessstätten, entsprechend den Forderungen für Aufsichtspersonen gem. §10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaFFV) zu beaufsichtigen und zu leiten.